Leistungsumfang klar vorab festgelegt
Bei Auszug, Einzug oder nach Renovierungsarbeiten kann eine einmalige, gründliche Reinigung vereinbart werden. Welche Räume, Einbauten, Fenster oder Zusatzleistungen enthalten sind, wird vorab im Angebot und Leistungsverzeichnis festgelegt.
Eine „Übergabegarantie“ ist nicht automatisch Bestandteil der Leistung: Der Vermieter oder Käufer entscheidet über die Abnahme. Auf Wunsch berücksichtigen wir bekannte Übergabepunkte und dokumentieren den vereinbarten Zustand.
Strukturiert bis zur Objektübergabe
Wir erfassen Objektgröße, Räume, Verschmutzung, Einbauten, Zugang und Übergabetermin. Zusatzleistungen wie Fenster, Geräteinnenreinigung oder stark haftende Rückstände werden separat festgelegt.
Die vereinbarten Bereiche werden systematisch und materialgerecht bearbeitet. Bauverschmutzungen oder besondere Rückstände werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang entfernt.
Nach der Ausführung kontrollieren wir den vereinbarten Leistungsumfang und halten offene Punkte fest. Die formale Abnahme durch Vermieter, Käufer oder Verwaltung bleibt davon unabhängig.
Zuverlässigkeit im Arbeitsalltag
Feste Ansprechpartner, klar definierte Leistungen und abgestimmte Ausführungszeiten sorgen für verlässliche Abläufe. Rückfragen oder Anpassungen werden direkt mit dem verantwortlichen Ansprechpartner geklärt.
Ergänzende Leistungen im Überblick
Regelmäßige Sauberkeit für Büro- und Wohnräume
Effiziente und gründliche Pflege Ihrer Arbeitsumgebung
Regelmäßige oder einmalige Reinigung nach Leistungsumfang
Antworten auf wichtige Fragen
„Besenrein“ bedeutet, dass großer Schmutz und lose Rückstände entfernt sind – also gekehrt, geräumt und frei von Gegenständen. Eine übergabefertige Endreinigung geht deutlich weiter und umfasst zusätzlich Nassreinigung, Sanitärbereiche, Oberflächen und Einbauten. Was in Ihrem Fall geschuldet ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Wir richten den Leistungsumfang danach aus.
Sinnvoll ist ein Termin, wenn die Wohnung vollständig geräumt ist und ein bis zwei Tage vor der Übergabe liegt. So bleibt Zeit für eine Nachkontrolle, ohne dass die gereinigten Flächen durch den Auszug erneut beansprucht werden.
Ja, sofern vereinbart. Fensterreinigung, Einbauküche, Schränke, Sanitärbereiche und Bodenbeläge können Teil des Leistungsumfangs sein. Wir halten vor Beginn schriftlich fest, welche Bereiche enthalten sind, damit es bei der Übergabe keine Unklarheiten gibt.
Nein. Für die Endreinigung nach dem Auszug genügt ein Schlüsselübergabeprotokoll. Unser Team führt die vereinbarten Arbeiten aus und verlässt das Objekt danach wieder. Zur Dokumentation erstellen wir Fotos und Videoaufnahmen des Ergebnisses und stellen sie Ihnen zur Verfügung – hilfreich für die Wohnungsübergabe.
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